Schulregeln


Rechte und Pflichten der Schüler

- Schulpflicht, regelmäßiger Besuch des Unterrichts und der verindlichen Schulveranstaltungen
- Einhaltung der Schulordnung, Hausordnung
- Mitbringen der benötigten Unterrichtsmaterialien und Erfüllung der Hausaufgaben
- Informationsrecht, Anhörungs- und Vorschlagsrecht, Vermittlungsrecht, Beschwerderecht
- gegenseitige Rücksichtsnahme und Höflichkeit gegenüber Mitschülern, Lehrern und anderen erwachsenen Personen innerhalb und außerhalb der Schule

- Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen bei Verstößen

Versäumnisse

- Versäumter Unterrichtsstoff und Mitschriften werden vom Schüler selbständig und sofort nachgearbeitet und Arbeitsblätter werden in den Pausen vor Unterrichtsbeginn bei dem jeweiligen Fachlehrer angefordert.
- Am ersten Fehltag muss die Krankmeldung bis 08:00 Uhr in der Schule erfolgen, eine telefonische Krankmeldung zählt nicht als Entschuldigung. Entschuldigungen müssen immer in Schriftform erfolgen und sind am ersten Tag nach dem Fehlen beim Klassenleiter abzugeben.
- Bei mehr als drei Fehltagen kann durch den Schulleiter eine ärztliche Bescheinigung zur Vorlage angefordert werden.
- Je 5 einzelne unentschuldigte Fehlstunden werden zu einem unentschuldigten Fehltag zusammengefasst.
- Morgendliches Zuspätkommen wird nur in Ausnahmefällen entschuldigt.

Hausarbeiten und Hausaufgaben zum Abgeben

- Die Abgabe erfolgt persönlich an den Fachlehrer, der die Arbeit bewerten wird.
- Der Abgabetermin ist einzuhalten. Verspätete Abgabe regelt der jeweilige Fachlehrer.
- Bei entschuldigtem Fehlen, erfolgt die Abgabe am ersten Tag nach dem Fehlen.
- Die Initiative für die Abgabe geht vom Schüler aus und muss nicht vom Fachlehrer nachgefragt werden.

Nachschreiben von Leistungskontrollen und Klassenarbeiten

- Klassenarbeiten sind verpflichtend nachzuschreiben. Die Absprache zum Nachschreiben trifft der Schüler mit dem jeweiligen Fachlehrer in der ersten Stunde nach dem Fehlen.
- Das Nachschreiben von Leistungskontrollen erfolgt in Absprache mit dem Fachlehrer..
- Bei unentschuldigtem Fehlen bei Klassenarbeiten und Leistungskontrollen oder bei Nichteinhaltung des Nachschreibetermins wird die Note 6 erteilt.

Nachholen von nichterbrachten Leistungen im Sportunterricht

- Jeder Schüler hat die Pflicht die durch vergessene Sportsachen, Sportbefreiungen odersonstigen Gründen versäumte Leistungskontrollen nachzuholen. Den Nachholtermin spricht der Schüler mit dem Sportlehrer ab. Für nichterbrachte Leistungen wird die Note 6 erteilt.